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15. Januar 2010

Sicherungsverwahrung soll schnell reformiert werden




*Berlin. *Nach zwei grundlegenden Urteilen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern will das FDP-geführte Bundesjustizministerium die bestehende Regelung rasch reformieren. „Wir arbeiten an einer rechtsstaatlich wasserdichten Lösung“, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl gestern. Der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters abgelehnt worden war, zeige erneut, dass die Regelungen überarbeitet werden müssten. „Die ständigen Einzelreparaturen am Gesetz gilt es durch eine Lösung aus einem Guss zu ersetzen“, so Stadler.


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